Ist das Parken auf Gehwegen freigegeben, sollten Autofahrer nach Gullis Ausschau halten. Wer über Schachtdeckeln oder anderen Verschlüssen steht und diese somit blockiert, riskiert nach Angaben des Rechts-Portals „Refrago“ eine Geldbuße in Höhe von 10 bis 40 Euro, abhängig von der Dauer. Geregelt ist das Verbot in Paragraf 12, Absatz 3, Nummer 4 der Straßenverkehrsordnung. Beim Parken auf der Fahrbahn hingegen müssen Schachtdeckel nicht freigehalten werden.