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Smartphone-Jagd auf Straßen: Die Polizei greift durch

Vom 5. bis 11. Oktober läuft die europaweite Aktionswoche "Focus on the Road" zur Kontrolle von Ablenkung am Steuer. Die Polizei überwacht die Nutzung von Handys, Tablets und Displays rigoros. Wer beim Fahren auf Bildschirme starrt, riskiert spürbare Bußgelder, Punkte und Fahrverbote.

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Bereits das kurze Tippen einer Nachricht während der Fahrt führt zu gefährlichem Blindflug und drohenden Bußgeldern. Bild: SP-X

Kurz eine Nachricht tippen, ein Telefonat annehmen oder die Adresse im Navi anpassen: Solche Handgriffe wirken harmlos, entwickeln sich bei Fahrtgeschwindigkeit aber blitzschnell zum Blindflug. Wer bei Tempo 50 nur drei Sekunden auf das Display schaut, legt bereits 42 Meter völlig ohne Blick auf die Fahrbahn zurück. Genau dieses enorm hohe Unfallrisiko rückt die Europa-Polizei mit der Schwerpunktaktion "Focus on the Road" ins Scheinwerferlicht. 

Strikter als gedacht
Das deutsche Straßenverkehrsrecht untersagt deutlich mehr als nur das klassische Telefonieren mit dem Smartphone am Ohr. Laut Straßenverkehrsordnung dürfen Lenker elektronische Geräte für Kommunikation, Information oder Organisation während der Fahrt schlichtweg nicht aufnehmen oder in der Hand halten. Die Regel trifft neben Handys ebenso Tablets, MP3-Player, Navi-Geräte sowie mobile Touchscreens. Bereits das kurzzeitige Halten des Geräts zum Tippen, Abweisen eines Anrufs oder Scrollen stellt eine klare Zuwiderhandlung dar. 

Falle Touchscreen
Sitzt das Smartphone fest in einer Halterung oder steuern Fahrer ein fest verbautes Infotainmentsystem, entfällt das Halteverbot. Doch auch hier setzt der Gesetzgeber enge Grenzen: Der Blick darf nur kurz und an die Verkehrsverhältnisse angepasst zum Monitor wandern. Exzessives Scrollen durch tiefe Menüs im modernen Cockpit verstößt genauso gegen die Pflichten der Fahrpraxis. Unbedenklich bleiben lediglich Sprachsteuerungen, Vorlesefunktionen sowie Rückfahrkameras bei Schrittgeschwindigkeit. 

Rotlicht-Irrtum
Viele Autofahrer nutzen gerne Staus oder rote Ampeln für einen schnellen Nachrichtencheck. Der Gesetzgeber gestattet die Nutzung im stehenden Fahrzeug jedoch ausschließlich bei vollständig ausgeschaltetem Motor. Eine aktive Start-Stopp-Automatik oder das stumme Ruhen eines Elektroantriebs gelten rechtlich nicht als ausgeschalteter Motor. Wer also an der Ampel tippt, zahlt im Ernstfall das volle Bußgeld. 

Teures Vergnügen
Die Bußgeldtabelle greift bei Ablenkung spürbar durch. Ein einfacher Verstoß kostet Fahrzeughalter 100 Euro und bringt einen Punkt in Flensburg ein. Entsteht durch die Ablenkung eine konkrete Gefährdung, klettert die Strafe auf 150 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Verursacht der Fahrer dabei Sachschaden, fordert die Behörde 200 Euro sowie zwei Punkte und den Führerscheinentzug auf Zeit. Selbst Radfahrer zahlen bei verbotener Nutzung digitaler Medien 55 Euro. 

Sicher im Fluss
Sämtliche Eingaben in Navigationssysteme oder Smartphones gehören ausnahmslos vor den Fahrtantritt. Während der Fahrt bieten moderne Sprachassistenten eine sichere Alternative zum Fingertipp. Benötigen Routen oder Unterhaltungen eine manuelle Anpassung, hilft einzig ein Zwischenstopp auf einem Rastplatz mit abgestelltgem Motor.